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    Wie zu erwar­ten war, erhält Ursula von der Leyen, Bun­des­mi­nis­te­rin für Fami­lie, Senio­ren, Frauen und Jugend den Big­Bro­the­rA­ward 2009. Da ich der Mei­nung bin, dass die Ver­lei­hung & auch die Lau­da­tio Ver­brei­tung fin­den sol­len:  Alvar Freu­des Lau­da­tio im Wortlaut:

    Der Big­Bro­the­rA­ward 2009 in der Kate­go­rie „Poli­tik“ geht an

    Dr. Ursula Ger­trud von der Leyen,
    Bun­des­mi­nis­te­rin für Fami­lie, Senio­ren, Frauen und Jugend.

    Sie hat inner­halb der letz­ten zwölf Monate ein Sys­tem zur Inhalts­kon­trolle im Inter­net vor­an­ge­trie­ben, das zu einer Tech­nik von orwell­schen Aus­ma­ßen her­an­wach­sen kann. Dazu und für ihren per­sön­li­chen Wahl­kampf benutzte sie das Leid sexu­ell miss­brauch­ter Kin­der, ohne tat­säch­lich irgend­et­was gegen Miss­brauch zu unternehmen.

    Kaum ein Thema ließ in den ver­gan­ge­nen Mona­ten die Emo­tio­nen so hoch­ko­chen wie die Pläne Ursula von der Ley­ens, den Zugang zu bestimm­ten Inhal­ten im Inter­net zu blo­ckie­ren. Damit wollte sie die Dar­stel­lung sexu­el­len Miss­brauchs von Kin­dern unter­bin­den. Ein heh­res Ziel, wie könnte man schon dage­gen sein?

    Es gibt zwei Gründe, aus denen man dage­gen sein muss.

    Ers­tens: Die Sper­ren sind für die erklär­ten Ziele, Kin­der vor sexu­el­lem Miss­brauch zu schüt­zen und die Ver­brei­tung ent­spre­chen­der Dar­stel­lun­gen zu ver­min­dern, nicht nur untaug­lich, son­dern sogar kon­tra­pro­duk­tiv. Gleich­zei­tig gäbe es bes­sere und wirk­sa­mere Metho­den, die frei­lich im Wahl­kampf nicht so viel Auf­merk­sam­keit erzeugen.

    Zwei­tens: Die Sper­ren eta­blie­ren eine tech­ni­sche Infra­struk­tur zur Internet-Zensur, die in der Lage ist, belie­bige Inhalte zu kon­trol­lie­ren und blo­ckie­ren. Es ent­stünde ein all­ge­gen­wär­ti­ges Über­wa­chungs­in­stru­ment. Dies greift nicht nur in unsere freiheitlich-demokratischen Grund­rechte ein, son­dern ist auch ein ers­ter Schritt der Poli­tik, sich den vir­tu­el­len Raum Inter­net zu unterwerfen.

    Aber schauen wir kurz zurück.

    Ende Novem­ber ver­gan­ge­nen Jah­res fand in Rio de Janeiro der 3. Welt­kon­gress gegen sexu­elle Aus­beu­tung von Kin­dern und Jugend­li­chen statt. Im Vor­feld wurde von ver­schie­de­nen Orga­ni­sa­tio­nen ein umfang­rei­cher For­de­rungs­ka­ta­log prä­sen­tiert. Aus die­sem Kata­log hat sich Ursula von der Leyen einen Punkt her­aus­ge­pickt: die Blo­ckade von Web­sei­ten mit einem pla­ka­ti­ven Stopp-Schild. Dabei wer­den die Inhalte nicht ent­fernt. Sie wer­den nur ver­steckt. So wenig, wie ich ver­schwinde, wenn mir jemand ein Stopp-Schild vors Gesicht hält, genauso wenig ver­schwin­den Web­sei­ten auf diese Weise.

    Wochen­lang zog nun Ursula von der Leyen von Wahl­kampf­auf­tritt zu Wahl­kampf­auf­tritt und berich­tete von unfass­ba­ren Taten, denen im Inter­net jeder ein­fach zuse­hen könne. Ein emo­tio­na­les Thema, das alle bewegt. Und als selbst­er­nannte Heils­brin­ge­rin hat sie die ver­meint­li­che Lösung: Internet-Blockaden. Doch von ihren Begrün­dun­gen für diese Maß­nahme hält kaum etwas einer Über­prü­fung stand: nicht die angeb­li­chen Mil­li­ar­den­um­sätze, nicht die offene Zugäng­lich­keit für jeder­mann und vor allem nicht die Wirk­sam­keit der Stopp­schil­der, die sie als Maß­nahme gegen den Miss­brauch anpreist. Die Bun­des­re­gie­rung musste in einer Stel­lung­nahme ein­räu­men, keine genauen Kennt­nisse über den gesam­ten The­men­be­reich zu haben. Nicht über die Ver­brei­tungs­wege, die Ursprungs­län­der oder die Umsätze beim oft zitier­ten mas­sen­haf­ten kom­mer­zi­el­len Vertrieb.

    So behaup­tete die Minis­te­rin, Kin­der­por­no­gra­fie im Inter­net werde bei­spiels­weise aus Indien ver­brei­tet, sei dort nicht ver­bo­ten und man könne daher dort auch nicht dage­gen vor­ge­hen – des­halb bliebe nur die Blo­ckade in Deutsch­land. Hier musste sie wenige Tage spä­ter nach Pro­tes­ten Indi­ens zurück­ru­dern, denn Kin­der­por­no­gra­fie ist in Indien schon lange ver­bo­ten. Nun behaup­tet sie, ent­spre­chende Bil­der und Videos wür­den ohne Mög­lich­kei­ten der Rechts­durch­set­zung über irgend­wel­che Bana­nen­re­pu­bli­ken ver­brei­tet, die so genann­ten „fai­led sta­tes“. Dass dies falsch ist, die ein­schlä­gi­gen Ser­ver mehr­heit­lich in den USA und West­eu­ropa ein­schließ­lich Deutsch­land ste­hen und in „fai­led sta­tes“ kein ein­zi­ger, ficht sie dabei nicht an.

    Die Ent­fer­nung der Inhalte wäre also mög­lich, Ursula von der Leyen ver­steckt sie aber lie­ber not­dürf­tig. Sie ist somit die­je­nige, die wei­ter die Ver­brei­tung von Dar­stel­lun­gen sexu­el­len Miss­brauchs von Kin­dern dul­det. Sie ist die­je­nige, die nicht ein­schrei­tet. Sie tut nichts, son­dern hält ledig­lich einen Vor­hang davor und lässt die Täter wei­ter agie­ren. Und sie benutzt das Leid der Kin­der – für ihren Wahl­kampf und zur Errich­tung einer all­ge­mei­nen Internet-Zensur– und Kontroll-Infrastruktur.

    Jetzt könnte man sagen: In der Poli­tik wird eben auch mal pla­ka­tiv mit Sym­bo­len gespielt, das ist in Wahl­kampf­zei­ten kaum zu ver­mei­den. Nicht zuletzt hat Wolf­gang Schäu­ble letzte Woche zuge­ge­ben, dass es pri­mär um Wahl­kampf ging.

    Doch der ent­schei­dende Punkt für unsere Kri­tik an den Sperr­plä­nen ist nicht ein­mal, dass sie wir­kungs­los sind oder dass mit ihnen auf popu­lis­ti­sche Art Stim­men­fang betrie­ben wird.

    Das Ent­schei­dende und wirk­lich gefähr­li­che sind die Neben­wir­kun­gen. Das BKA soll geheime Sperr­lis­ten füh­ren, die kei­ner rechts­staat­li­chen Kon­trolle unter­wor­fen sind. Die Exe­ku­tive bestimmt, was auf einer Ver­bots­liste steht, die Liste wird geheim gehal­ten und eine Kon­trolle durch die Judi­ka­tive fin­det nicht statt. Im Gesetz ist zwar ein Gre­mium vor­ge­se­hen, das die Lis­ten nach­träg­lich kon­trol­lie­ren soll. Aber die­ses Gre­mium wird kaum in jedem Ein­zel­fall prü­fen kön­nen, ob das BKA alle ande­ren Maß­nah­men aus­ge­schöpft hat oder im Land des Anbie­ters keine Löschung durch­setz­bar ist, ob also die im Gesetz ver­langte Bedin­gung erfüllt ist, um einen Sper­rein­trag in die Liste aufzunehmen.

    Für die Blo­cka­den müs­sen die Internet-Zugangsanbieter eine tech­ni­sche Infra­struk­tur auf­bauen, die zur Kon­trolle belie­bi­ger Inhalte genutzt wer­den kann. Die unter­schied­li­chen Inter­es­sen­grup­pen ste­hen schon seit Jah­ren Schlange: Sie möch­ten extre­mis­ti­sche poli­ti­sche oder reli­giöse Mei­nun­gen, Glücks­spiele, Com­pu­ter­spiele, angeb­li­che oder tat­säch­li­che Urhe­ber– und Per­sön­lich­keits­rechts­ver­let­zun­gen blo­ckie­ren – und das ist erst der Anfang.

    Des­halb geht es bei die­sem Gesetz nicht nur um Kin­der­por­no­gra­fie, son­dern um viel Grund­sätz­li­che­res: Darf ein demo­kra­ti­scher Staat kon­trol­lie­ren, was die Bevöl­ke­rung lesen kann? Darf ein demo­kra­ti­scher Staat eine Infra­struk­tur zur Inhalts­kon­trolle ein­rich­ten und so den ers­ten Schritt zu einer umfas­sen­den Zen­sur gehen?

    Arti­kel 5 unse­res Grund­ge­set­zes defi­niert nicht nur die Mei­nungs­frei­heit. Er besagt auch, dass jeder das Recht hat, sich aus allen öffent­li­chen Quel­len unge­hin­dert zu unter­rich­ten. Dies ist ein wesent­li­ches Grund­recht in einer frei­heit­li­chen Demo­kra­tie und schließt auch das Recht ein, Inhalte zu rezi­pie­ren, deren Ver­brei­tung nach unse­rer Rechts­ord­nung ver­bo­ten ist. Eine staat­li­che Inhalts­kon­trolle steht dem dia­me­tral entgegen.

    Wenn wir mit der Mei­nungs– und Rezi­pi­en­ten­frei­heit gegen Inter­net­sper­ren argu­men­tie­ren, wird oft gefragt, ob diese Grund­rechte denn auch für Kin­der­por­no­gra­fie gel­ten sol­len. Aber diese Frage stellt sich nicht. Kin­der­por­no­gra­fie ist ein Ver­bre­chen. Sie ist welt­weit geäch­tet und kann welt­weit bekämpft wer­den. Und genau das muss getan wer­den, näm­lich echte Ver­bre­chens­be­kämp­fung, anstatt Inter­net­sei­ten mit einem Schild zu ver­se­hen, an dem wir nicht vor­bei­lau­fen sol­len und es doch pro­blem­los könnten.

    Ursula von der Leyen beginnt mit der Demon­tage eines Medi­ums, das Ber­tolt Brechts Radio­theo­rie Wirk­lich­keit wer­den lässt: Seine Vision war, „den Zuhö­rer nicht nur hören, son­dern auch spre­chen zu machen“. Die Netz­sper­ren wen­den sich gegen eine sol­che offene Kom­mu­ni­ka­tion, sie instal­lie­ren eine all­ge­meine Inhalts­kon­trolle. Es geht um mehr als allein um Zen­sur. Es geht darum, wie wir mit der Kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­sell­schaft umge­hen. Kann der Staat akzep­tie­ren, dass er nicht alles kon­trol­lie­ren darf, auch wenn er tech­nisch dazu in der Lage wäre? Die Unter­hal­tung in allen Bus­sen, in allen Parks oder in allen Schlaf­zim­mern der Welt kann nur schwer kon­trol­liert oder gar unter­bun­den wer­den. Bei der Unter­hal­tung im Inter­net ist dies mög­lich. Die Tech­nik, die für effek­tive Internet-Sperren nötig ist, kann auch dafür genutzt werden.

    Bis­her galt nach den Erfah­run­gen aus der Nazi-Zeit das Tabu: Der Staat mani­pu­liert nicht, was der Bür­ger rezi­piert. Er erschafft keine Feind­sen­der­ver­bote. Ursula von der Leyen bricht die­ses Ver­trau­ens­ver­hält­nis. Und wofür? Für Wahlkampf-Propaganda.

    Noch eine Anmer­kung zum Schluss: nach den neus­ten Ergeb­nis­sen der Koali­ti­ons­ver­hand­lung zwi­schen Union und FDP soll das Gesetz zwar in Kraft tre­ten, aber vor­erst nicht umge­setzt wer­den. Dies ist kein Ver­dienst von Frau von der Leyen, und die Gefahr ist nicht gebannt, son­dern nur ver­scho­ben. Ursula von der Leyen hat den Big Bro­ther Award 2009 red­lich ver­dient. Daher:

    Herz­li­chen Glück­wunsch, Dr. Ursula von der Leyen!

    (Ori­gi­nal­text aus Alvar Freu­des Blog)

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Ein Kommentar zu “BigBrotherAward 2009 geht an Ursula von der Leyen”

  1. […] und wie zu erwar­ten war ging der Preis in der Kate­go­rie Poli­tik an unsere unüber­trof­fene Fami­li­en­mi­nis­te­rin Ursula von der Leyen. Durch ihren unver­fro­re­nen erneu­ten Miss­brauch bereits miss­brauch­ter Kin­der zu Wahl­kampf­zwe­cken hat […]

    Geschrieben von Big Brother Award 2009 für Zensursula | Sascha Schilling - Web, Drums & Heavy Metal am 21.10.09 um 15:57 . – AntwortenReply to this comment

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